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Grundsteuer-Reform: Die Gemeinde Wachtendonk ruft zur Abgabe auf
Die Gemeinde appelliert an alle GrundstückseigentümerInnen, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen. Beim Finanzamt sind immer noch nicht alle Erklärungen eingegangen. Dies ist aber nötig damit die Städte und Gemeinden mit Unterstützung des Landes die neuen Hebesätze bestimmen können. Die Kommunen sind dringend auf die Einnahmen der Grundsteuer angewiesen. Damit sichern sie den Betrieb kultureller Einrichtungen, den Betrieb von Schulen und auch die Infrastrukturen in den Gemeinden.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern.
Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden.
Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag zur Verfügung. Der direkte Kontakt mit den Experten klappt am besten nach 13:00 Uhr. Die Hotline des Finanzamtes Geldern ist unter der Rufnummer 02831 127-1959 zu erreichen.