- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Soziales
- Gesundheit
- Bildung
- Jugend
- Senioren
- Partner & Vereine
- Soziales
- Umwelt, Klima & Mobilität
- Wirtschaft
- Bauen & Wohnen
- Gemeindeentwicklung
- Tourismus & Freizeit
Bedingungen
Bedingungen
Wir stellen Ihnen auf dieser Seite Regelungen zur Verfügung, die für die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen, unserem Kunden, und der Gemeindewerke Wachtendonk GmbH von Bedeutung sind.
Für Handwerker, die an Wasserhausanschlüssen arbeiten, sind die zugelassenen Werkstoffe von Wichtigkeit.
Dazu gehört, dass ab dem 1. Juli 2018 für die Herstellung von Hausanschlüssen nur noch die Mehrsparten-Hauseinführung zugelassen ist.
In Absprache mit den anderen örtlichen Versorgern für Strom, Gas und Telekommunikation sind ab diesem Zeitpunkt für die Verlegung der Versorgungsleitungen bei Neubauten nur noch Mehrsparten-Hauseinführungen (MSHE) zu verwenden.
Die bislang üblichen KG-Rohre sind dann zur Aufnahme der Netzanschlussleitungen unter der Bodenplatte, zur Durchführung durch die Bodenplatte oder als Wanddurchführung nicht mehr zulässig.
Ab diesem Zeitpunkt sind geprüfte und DVGW-zugelassene Hauseinführungssysteme zwingend vorgeschrieben.
Das notwendige Rohbauteil für den Einbau der MSHE kann bei den örtlichen Baustoffhändlern erworben werden.
Informationen zu dieser Art des Hausanschlusses sowie weitere Dokumente finden Sie unter "Downloads".
Auf der Seite "Service" sind weitere Vordrucke zu finden.
Downloads
- Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV
- Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Wachtendonk
- Mehrsparten-Hauseinführung
- Mehrsparten-Hauseinführung Zeichnungen
- Info für Bauherren (mit Keller)
- Info für Bauherren (ohne Keller)
- Zugelassene Werkstoffe für Wasserinstallationen
- Absicherung der Trinkwasserinstallation in der Land- und Viehwirtschaft