Korruptionsbekämpfung

Korruptionsbekämpfung

Am 01.03.2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Es soll Transparenz herstellen und durch die Führung eines Vergaberegisters vor Korruption abschrecken.

Im kommunalen Bereich betrifft dieses Gesetz die Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie deren Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Es gilt für alle Beschäftigten aus den vorangehend genannten Bereichen, für die kommunalen Mandatsträger/-innen bis hin zu den sachkundigen Bürgern und Bürgerinnen. Außerdem gilt dieses Gesetz für die natürlichen Personen und juristischen Personenvereinigungen (Unternehmen), die sich um öffentliche Aufträge bewerben.

Als Korruption werden in der Praxis bezeichnet:

  • Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zu Gunsten eines Anderen
  • auf dessen Veranlassung oder auf Eigeninitiative
  • zur Erlangung eines Vorteils für sich oder eines Dritten
  • mit Eintritt oder in Erwartung eines Schadens oder Nachteils
  • für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder
  • für ein Unternehmen (in wirtschaftlicher Funktion)
  • unter Verschleierung / Geheimhaltung / Vertuschung der Machenschaften.

Bekannteste Korruptionsstraftaten sind z. B. Bestechung oder Vorteilsgewährung.

Um dem vorzubeugen, soll nach dem Willen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes eine größtmögliche Transparenz für den genannten Personenkreis hergestellt werden. Diese Transparenz übt eine wichtige präventive Wirkung auf die zur Auskunft verpflichteten Amtsträger aus. Die Offenlegungspflicht und die damit einhergehenden Aufdeckungsmöglichkeiten sollen dazu führen, dass es gar nicht erst zur Korruptionsstraftaten kommt.

Deshalb veröffentlicht die Gemeinde Wachtendonk die Gremientätigkeiten gemäß § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Gemeinde Wachtendonk. Unter der Rubrik „Personen" im Ratsinfosystems können die Gremientätigkeiten eingesehen werden.

Personen, die nicht über einen Internet-Zugang verfügen, haben die Möglichkeit, zu den allgemeinen Dienststunden die Auflistungen der Gremientätigkeiten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger einzusehen.