Bundestagswahl 2025

Bundestagswahlen 23.02.2025

Wahlhelfende gesucht! Hier klicken für weitere Informationen.

Der nächste Bundestag wird voraussichtlich am 23. Februar 2025 gewählt. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html).


Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt und wählbar zum Deutschen Bundestag sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  3. nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sondern müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Informationen für Deutsche im Ausland sowie die Antragsformulare finden sie hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html


Wahlhelfende gesucht

Damit die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist die Gemeinde Wachtendonk auf das Mitwirken von Bürgerinnen und Bürgern als Wahlhelfende in den Wahlvorständen angewiesen. Für die sechs Urnen- und drei Briefwahlbezirke werden insgesamt 72 Wahlhelfende benötigt.


Wie kann ich Wahlhelferin/Wahlhelfer werden?

Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, muss am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben


Was machen Wahlhelferinnen/Wahlhelfer?

  • Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen und die Ausweise der Wählerinnen und Wähler
  • Sie geben die Stimmzettel aus.
  • Sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum.
  • Sie beobachten den Zutritt zu den Wahlkabinen
  • Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.

Wahlhelfende werden entweder in einem Urnen-Wahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt. 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr, die Stimmauszählung erfolgt unmittelbar danach.

Der Wahlvorstand im jeweiligen Wahllokal besteht in der Regel aus acht Personen, muss aber nicht immer vollzählig anwesend sein. In der Praxis hat sich die Aufteilung des Wahltages in zwei Schichten etabliert. Das heißt, es wird eine einvernehmliche Absprache getroffen, sodass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Erst zur Stimmauszählung um 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollständig sein.

In einem Briefwahllokal prüfen Sie am Wahltag ab 16:00 Uhr, ob die eingegangenen Wahlbriefe die formellen Voraussetzungen erfüllen. In einem zweiten Verfahren zählen Sie die per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus. Auch hier beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses um 18.00 Uhr.

Damit Sie optimal auf Ihren Einsatz und Ihre Aufgaben am Wahltag vorbereitet sind, wird rechtzeitig eine Schulungsveranstaltung angeboten und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Als Dankeschön für Ihr Engagement erhalten Sie ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Bei der Bundestagswahl ist dieses auf je 45 Euro für die Vorsitzenden und je 35 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes festgelegt. 

Wenn Sie bei der Bundestagswahl helfen möchten, melden Sie sich bei unserem Wahlteam (E-Mail: wahlen@wachtendonk.de) oder direkt über das Wahlhelferportal. 

Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer: https://wachtendonk.de/wahlhelferportal

Kontakt

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