Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 23.02.2025

Der nächste Bundestag wird am 23. Februar 2025 gewählt. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html).


Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt und wählbar zum Deutschen Bundestag sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  3. nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sondern müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Informationen für Deutsche im Ausland sowie die Antragsformulare finden sie hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html


Wählerverzeichnis

Bis zum 2. Februar 2025 erhalten alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Wahlamt.

Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. In der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 haben Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses die Möglichkeit der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, also spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, Einspruch einlegen.


Briefwahl

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Die Briefwahl kann auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden:

  • Scannen des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten personalisierten QR-Codes 
    Sie gelangen direkt auf ein vorausgefülltes Antragsformular und müssen zwecks Verifizierung nur noch Ihr Geburtsdatum eingeben.
  • Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
    Den ausgefüllten Antrag können Sie im Wahlbüro abgeben oder per Post an das Wahlamt schicken (bitte den Umschlag ausreichend frankieren).
  • Formloser Antrag per E-Mail
    Die notwendigen Antragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) müssen genannt werden.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen mit der Post zugestellt. Die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen übernimmt die Deutsche Post AG im Inland unentgeltlich.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch im Rathaus abholen und Ihre Stimme an Ort und Stelle im Wahlbüro abgeben.

Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr. Danach werden Wahlscheine nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach der endgültigen Zulassung der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten und dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Dies ist voraussichtlich nicht vor Ende der 6. Kalenderwoche der Fall.

Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde eingegangen sein.

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