Europawahl 2024

Europawahl 09.06.2024

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Wahlbüro

Im Vorfeld der Wahl ist das Wahlbüro im Rathaus der Gemeinde Wachtendonk im Erdgeschoss, Zimmer EG 16, eingerichtet. Dort wird insbesondere das Briefwahlgeschäft abgewickelt. Ab dem 07.06.2024, 13 Uhr, bezieht das Wahlteam das Büro der Zentrale.

Wahlraumfinder

Wahlergebnispräsentation

Briefwahl

Wer am Wahltag aus einem persönlichen Grund verhindert ist, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

  • Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
    Den ausgefüllten Antrag können Sie im Wahlbüro abgeben. Weiterhin können Sie  Ihre Briefwahlunterlagen im Rathaus abholen und Ihre Stimme an Ort und Stelle im Wahlbüro abgeben.

Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr. Danach werden Wahlscheine nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt.

Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 16 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde eingegangen sein.

Wählerverzeichnis

Bis zum 19. Mai 2024 erhalten alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Wahlamt.

Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. In der Zeit vom 21. bis 24. Mai 2024 haben Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses die Möglichkeit der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, also spätestens am 24. Mai 2024 bis 12 Uhr, Einspruch einlegen.


Wer ist wahlberechtigt?

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag

  1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Informationen für Unionsbürgerinnen und –bürger finden Sie hier: 
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html


Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Informationen für Deutsche im Ausland finden sie hier: 
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

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